Freud zo han un Freud zo maache, dozo stonn mir he un wollen vill mit üch laache;
mir hann uns em Dreijesteen jefunge, Prinz Marc, Bauer Ralf un Jungfrau Uli sin die Junge.

 

11 Gebote des 4. Bechener Dreigestirn 2020

Gebot 1
Ab sofort, hat das Dreigestirn die Regentschaft in der Gemeinde Kürten übernommen. Der Bürgermeister darf die Arbeit im Rathaus ruhen lassen. Der Gemeinderat wird aufgelöst und durch unsere Gardisten ersetzt.

Gebot 2
Wer den Persönlichen Orden des Dreigestirns verliehen bekommen hat, diesen bei karnevalistischen Veranstaltungen nicht trägt, hat bei unseren Adjutanten 5 € abzugeben. Die so eingesammelte Summe kommt der Jugendabteilung des SV Bechen zu Gute.

Gebot 3
Karnevalsmuffel, Miesepeter und die, die immer alles besser wissen, sollten sich bis Aschermittwoch Urlaub gönnen und weit, weit, wegfahren.

Gebot 4
Da die vielen Auftritte des Dreigestirns anstrengend sind, ist das Dreigestirn nebst Gefolge immer mit ausreichend Nahrung und Getränken zu versorgen.

Gebot 5
Alle Jecke sind aufgerufen täglich für gutes Wetter zu beten. Denn wir wollen mit euch im Sonnenschein einen unvergesslichen Karnevalszug erleben.

Gebot 6
Die Gaststätte der „Ahle Prinz“ wird wieder zu unserer Hofburg ernannt. Wie lange er geöffnet hat, wird durch das Dreigestirn definiert. Erst wenn sich das Dreigestirn verabschiedet, darf über den Feierabend nachgedacht werden.

Gebot 7
Bis Aschermittwoch wird nur noch mit dem karnevalistischen Gruß „Alaaf“ gegrüßt. Leichte Abwandlungen wie z. B. „Bechen Alaaf“ oder „Alaaf zosamme“ sind gestattet.

Gebot 8
Alle befreundeten und ortsansässigen Vereine, deren Familie und Freundeskreis, im Grunde alle Jecke, werden gebeten, uns Weiberfastnacht am Straßenrand zu unterstützen.

Gebot 9
Die Kürtener Bezirkspolizeibeamten haben dafür zu sorgen, dass das Dreigestirn, so wie sein Gefolge, immer freie Fahrt hat. Als Hilfe dürfen die Mitglieder der Feuerwehr des Löschzuges Bechen hinzugezogen werden.

Gebot 10
Die Verlängerung der Buslinie 454 bis nach Neschen wird sofort umgesetzt, als Busfahrer wird der Bürgermeister verpflichtet. Somit haben die Bechener und Neschener stets eine Fahrgelegenheit zu Feierlichkeiten.

Gebot 11
Sollte ein Mitglied der Karnevalsfreunde Bechen von 1952 e.V. oder ein Mitglied befreundeter Vereine hilflos und betrunken aufgefunden werden, so ist dieses zu reinigen, zu füttern und dem Karnevalgeschehen zurück zu führen.